Präambel
Die Firma UNIQ Network AG mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, im folgenden "UNIQ Network" genannt,
registriert unter FN ……….....….beim Firmenbuchgericht Vaduz im Fürstentum Liechtenstein, ist Entwickler und Lizenzgeber für das UNIQ Network System. Zur Etablierung der diversen Dienstleistungen installiert die UNIQ Network AG in jedem aktiven Land (z.B Österreich / Austria) entsprechende Ländergesellschaften. Diese sind für Vertrieb und Service verantwortlich. Die Vertragspartner (UNIQ Client, UNIQ Berater, UNIQ Partner) schließen mit der jeweiligen Ländergesellschaft die entsprechenden Verträge und werden über das UNIQ Berater Netzwerk gemäß diesen AGB geworben und betreut. Die Ländergesellschaften haben die Agenden für alle Vertragspartner in dem entsprechenden Land zu erfüllen. Haftende Gesellschaft gegenüber dem Vertragspartner in dem entsprechenden Staatsgebiet ist die jeweilige Ländergesellschaft.
Die UNIQ Network AG in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein betreibt die Entwicklung des UNIQ Network Systems, die zentrale Verwaltung des Systems und beauftragt im Rahmen der Lizenzvereinbarung die jeweiligen Ländergesellschaften mit dem Vertrieb und dem Service des UNIQ Network Systems im jeweiligen Staatsgebiet, in dem die Ländergesellschaft angesiedelt ist und wofür diese die Lizenzvereinbarung erhält.
Wesentlicher Inhalt der Geschäftstätigkeit innerhalb des UNIQ Network Konzeptes ist die Bereitstellung einer geeigneten Internetplattform, die Entwicklung eines qualifizierten Berater Netzwerkes (UNIQ Berater), sowie die Anbahnung und Abwicklung von Geschäftfällen für Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere auch die Anbahnung und Abwicklung von sogenannten Bartergeschäften jeglicher Art und Form. UNIQ Network stellt dazu ein geeignetes Abwicklungssystem (UNIQ Barter Service) auf der Internetplattform und im Netzwerk zur Verfügung, welches von den UNIQ Beratern, UNIQ Client´s und UNIQ Partnern gemäß diesen AGB verwendet werden kann.
UNIQ Network betreibt diverse Dienstleistungen zur Förderung und Umsetzung der Community und zur Realisierungen des Teilnehmernutzens durch Geschäftstätigkeit. Dafür bilden diese AGB die Geschäftsgrundlage für jeden UNIQ Teilnehmer. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network für UNIQ Client werden diese AGB von jeweiligen Vertragspartner (Person, Firma, Verein, Kommune, ect.) verbindlich angenommen, gelesen und zur Kenntnis genommen. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die im UNIQ Network organisiert und angeboten werden, für alle UNIQ Teilnehmer als bindend und verbindlich.
Die Firma UNIQ Network AG ist berechtigt, diese AGB im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern. Bei wichtigen Änderungen werden alle Vertragspartner über geeignete Mittel informiert und die Änderungen zur Kenntnis gebracht. Diese Änderungen gelten dann ab dem Tag der Veröffentlichung auch für alle bestehenden Vertragspartner als bindend für die künftigen Abwicklungen. Einer Bestätigung durch die Vertragspartner bedarf es nicht. Soweit im einzelnen Geschäftsfall nichts anderes vereinbart ist, gelten für diese AGB das jeweilige Länderrecht bzw. EU Recht. Die Rechtswirksamtkeit tritt jeweils unmittelbar mit der Veröffentlichung ein.
Registrierung als UNIQ Client
1. Bedingungen für die Aufnahme, Speicherung und Verwendung der Daten, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag im UNIQ Network für UNIQ Client aufgenommen werden und deren Verwendung vom UNIQ Client ausdrücklich akzeptiert und hiermit vereinbart ist.
1.1. Zweck im UNIQ Network:
UNIQ Network entwickelt und organisiert ein vielfältiges Netzwerk von Usern (Teilnehmern von Personen, Firmen, Vereinen und Kommunen, sowie anderen Institutionen) mit deren Angeboten, Leistungen, Einkaufs- und Investitionswünschen, sowie anderweitigen Interessen. Über eine Internet Plattform und einem qualifizierten Beraternetzwerk erfolgt die Verknüpfung, Vermittlung und der Informationsaustausch über die unterschiedlichsten Interessen. Darüber hinaus bietet UNIQ Network mit der Dienstleistung "UNIQ Barter Service" eine spezialisierte Anbahnungs- und Geschäftsabwicklungsdienstleistung innerhalb des UNIQ Network´s. Diese Dienstleistung fördert durch deren Prinzip die Kaufkraft und wirkt sich ebenfalls günstig auf die Investitionstätigkeit der UNIQ Client´s und UNIQ Berater aus.
Das UNIQ Barter Service sorgt auch unter den hier in diesen AGB definierten Regeln für eine besonders gesicherte Zahlungsabwicklung innerhalb des UNIQ Network für die angebahnten und vereinbarten Geschäfte zwischen den UNIQ Teilnehmern.
1.2. Die im Zuge des Vertragsabschlusses aufgenommen Daten, insbesonder Firmenname, Personennamen, Adressen, Angebotsinformationen, Einkaufswünsche von registrierten UNIQ Teilnehmern dienen dazu, die unterschiedlichsten Wünsche zur Deckung zu bringen. Diesbezüglich erteilt jeder UNIQ Teilnehmer (UNIQ Vertragspartner) im Zuge des Abschlusses dieses Vertrages die uneingeschränkte Erlaubnis, diese Daten zur Vermittlung der Bedarfsinformationen zu verwenden. Dies gilt auch für den Fall, dass UNIQ Berater diese Informationen zur Neuanwerbung von UNIQ Teilnehmern verwenden können.
Dienstleistung "UNIQ Barter Service"
2. Bedingungen für das "UNIQ Barter Serivce"
2.1. Begriffserklärung, Zweck des "UNIQ Barter Service"
Die Dienstleistung "UNIQ Barter Service" im gesamten Leistungspaket der Firma UNIQ Network AG ist eine spezialisierte Dienstleistung, die speziell und ausschließlich für das Klientel von UNIQ Teilnehmern entwickelt und gemäß diesen AGB bereitgestellt wird. Mit dieser Dienstleistung wird es dem UNIQ Vertragspartner ermöglicht, Waren und Dienstleistungen, die der Vertragspartner in seiner Firma oder privat benötigt, im Wege der bargeldlosen Leistungsverrechnung zu beziehen und durch Verkäufe seiner Waren und Dienstleistungen oder Erbringung von persönlichen Leistungen den Verrechnungs- bzw. Debetsaldo wieder auszugeleichen. Üblicherweise erfolgt meist als Ersttransaktion der Verkauf einer Ware oder Dienstleistung und mit dem erwirtschafteten Verrechnungs- bzw. Barterguthaben wird bei einem anderen UNIQ Teilnehmer wieder eine Ware oder Dienstleistung eingekauft. Für die Zahlung wird dann das verfügbare Barterguthaben eingesetzt. Innerhalb des UNIQ Network können Geschäftsfälle auch als sogenannte Quotengeschäfte angebahnt und abgewickelt werden. Dies bedarf dann einer exakten Geschäftsvereinbarung zwischen den Geschäftspartner (UNIQ Teilnehmern) und der Firma UNIQ Network AG in dem betreffenden Geschäftsfall, wofür mit der Dienstleistung "UNIQ Barter Service" entsprechende Modalitäten, Formulare und Bedingungen für den UNIQ Teilnehmer bereitgestellt werden. Die Haftung für die Erbringung der vermittelten Leistung / Lieferung liegt ausnahmslos immer beim Verkäufer der Ware oder Dienstleistung, insbesondere auch dann, wenn die Firma UNIQ Network AG oder eine wirtschaftlich verflochtene oder nahestehende Firma aus welchem Grund auch immer, für den betreffenden Geschäftsfall die Verrechnung durchführt.
Geschäfte mit Barterquoten (Quotengeschäfte)
Bartergeschäfte werden in der Praxis häufig auch als sogenannte Quotengeschäfte (Leistungsbetrag netto = Faktura Nettowert in "barter", MWST in bar; oder andere Quoten zB: 50% barter, 50% bar oder Geldzahlung vom gesamten Rechnungsbetrag, vereinbart und abgewickelt. Dies bedeutet, dass die Geschäftstransaktion teilweise in monetärer Währung durchgeführt (bezahlt) wird. Barterquoten können von 1 bis 100% des Rechnungsbetrages vereinbart werden.
Die Firma UNIQ Network AG übernimmt unter Anwendung dieser AGB in diesen Geschäftsfällen die Durchführung der Gesamtabwicklung in allen Quotengeschäften (Barter- und Geldanteil) und garantiert die Verfügbarkeit der notwendigen Barterguthaben und insbesondere der Geldbeträge beim Zahlungspflichtigen, sowie der pünktlichen bzw. vereinbarungsgemäßen Gutschriftsbuchung.
2.2. Vermittlungsauftrag für Bartergeschäfte
Vertragspartner von UNIQ Network erteilen im Zuge des Abschlusses dieses Vertrages den Vermittlungsauftrag für die Anbahnung von Angeboten aufgrund der konkreten Anfragen des UNIQ Client. Insbesondere dann, wenn der Vertragspartner die Dienstleistung "UNIQ Barter Service" in Anspruch nimmt, gelten die Bedingungen des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network. Die Vermittlung erfolgt mittels der aufgenommen Daten, wie Firma, Person, Adresse, sowie der Bedarfsinformationen der nachfragenden Vertragspartner. Anhand der konkret erfassten Angebote und der aktuellen Anfragen der Vertragspartner erfolgt die Vermittlung. Die Vermittlung erfolgt auch über Neuanwerbung von UNIQ Client´s durch die UNIQ Berater. Grundlage für die Vermittlungsaufträge sind die hiermit vereinbarten AGB.
Die Firma UNIQ Network AG und wirtschaftlich nahestehende Unternehmensbereiche (wie alle Ländergesellschaften) werden im Falle einer Anfrage von einem Vertragspartner beauftragt, geeignete Anbieter für die angefragten Waren oder Dienstleistungen zu suchen bzw. zu vermitteln. UNIQ Network fordert in geeigneter Weise die in frage kommenden Anbieter auf, ein konkretes Angebot an den nachfragenden Vertragspartner zu stellen. Die Dienstleistung "UNIQ Barter Service" und der "UNIQ Marktplatz" stellen den Vertragspartnern geeignete Instrumente zur Verfügung, mit denen die Anbahnung der Geschäftsfälle organisiert werden.
Zu diesem Zweck beauftragt der angeschlossene Vertragspartner die Firma UNIQ Network auch, sein Produkt- und Dienstleistungsangebot in geeigneter Form für die anderen Vertragspartner bereitzuhalten und dieses bei entsprechenden Anfragen konkret zu vermitteln.
Grundlage der Vermittlungstätigkeit:
Es ist hiermit unwiderruflich und für alle Geschäftsfälle, die in Zukunft von UNIQ Network vermittelt werden und zustande kommen, vereinbart, das die Vermittlung des Angebotes eines Vertragspartners ausschließlich auf Basis der mit UNIQ Network vereinbarten Modalitäten (Barterquoten) erfolgt, dh. die gänzliche oder teilweise bargeldlose Leistungsverrechnung mit "UNIQ Barter Service" zwischen den Vertragspartnern erfolgt. In jedem Fall erfolgt die Abwicklung des Geschäftsfalles im gesamten Umfang (Barter- und Baranteil) über die Dienstleistung "UNIQ Barter Service". Konkret bedeutet das, dass der Käufer einer Ware oder Dienstleistung Anspruch auf Verrechnung über "UNIQ Barter Service" hat. Bei Quotengeschäften (teils barter, teils Bargeld) hat der kaufende Vertragspartner Anspruch auf die Durchführung des Geschäftsfalles im gesamten Umfang.
Aussetzung bei aufrechtem Vertrag:
Vertragspartner von UNIQ Network haben die Möglichkeit, den Vermittlungsauftrag für Bartergeschäfte, dh. die Vermittlung des Angebotes an nachfragende Vertragpartner (potentielle Käufer), vorübergehend auszusetzen.
Der Vertragspartner hat diese Aussetzung rechtzeitig und schriftlich an UNIQ Network oder seinem UNIQ Berater mitzuteilen. UNIQ Network kennzeichnet darauf hin das betreffende Angebot des Vertragspartners und informiert anfragende Vertragspartner über die vorübergehende Aussetzung des Angebotes. Bereits vermittelte und vereinbarte Geschäftsfälle sind jedoch im Rahmen dieser AGB durchzuführen. Für alle Vermittlungsgeschäfte von UNIQ Network sind diese AGB für die Vertragspartner bindend.
2.3. Durchführung der Vermittlungstätigkeit, Datenschutz
Die Vermittlungstätigkeit von UNIQ Network erfolgt über verschiedene Wege und Mittel, wie EDV Datenbanken, Internet, E-Mail, Fax, Druckwerke und weitere nach dem Stand der Technik mögliche und geeignete Kommunikationsmittel. Der Vertragspartner erklärt hiermit sein uneingeschränktes Einverständis, dass UNIQ Network seine Daten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Anfragen und Angeboten an andere Vertragspartner und Interessenten weitergeben kann.
2.4. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Jedem Vertragspartner von UNIQ Network werden diese AGB beim Abschluss des Vermittlungsauftrages (im UNIQ Network für UNIQ Client) zur Kenntnis gebracht, von diesem durchgelesen und anerkannt. Mit der rechtmässigen Unterschrift des Vermittlungsauftrages bestätigt der Vertragspartner die Annahme dieser AGB, deren Empfang, sowie alle Zusätze bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen von UNIQ Network, sowie auch Leistungen anderer Vertragspartner von UNIQ Network.
2.5. Provisionen und Entgelte
UNIQ Network ist als Vermittler für die Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsfällen innerhalb des UNIQ Network für seine Vertragspartner tätig und verrechnet für jeden abgewickelten Geschäftsfall eine Vermittlungsprovision. Darüber hinaus verrechnet UNIQ Network Gebühren und Entgelte für die unterschiedlichen Dienstleistungen und Services gemäß diesen AGB, ergänzenden Vertragsformularen und Preislisten.
Gebühren und Entgelte sind jeweils bei Vertragsabschluss sofort fällig.
Die Höhe der Vermittlungsprovision berechnet sich mit 5% vom Faktura Netto Wert (Warenwert) des abgewickelten Geschäftsfalles zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Fälligkeit der Vermittlungsprovisionen ist jeweils mit Verbuchung des Geschäftsfalles auf den jeweiligen UNIQ Barterkonten gegeben. Die Provision wird automatisch auf dem jeweiligen UNIQ Barterkonto des verpflichteten Vertragspartner abgebucht. Ein entsprechender Beleg wird darüber erstellt.
Bei Quotengeschäften ergibt sich die Fälligkeit der Provision jeweils in dem gleichen Verhältnis wie die Barterquote, die in dem entsprechenden Geschäftsfall vereinbart ist.
z.B: Barterquote 50% vom Faktura Netto Betrag, Fakturawert = € 1000.- + 20% MWST
Provision:
50% vom Barteranteil: € 500.- x 5% = € 25.- + 20% MWST = € 30.-
Abbuchung am Barterkonto (Barterteil)
50% vom Baranteil: € 500.- x 5% = € 25.- + 20% MWST = € 30.-
Abbuchung am Barterkonto (Cashteil)
Die im Geschäftsfall enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer (MWST) wird auf dem für jeden Vertragspartner geführten „UST Konto“ verbucht.
Wird der Baranteil in einem Geschäftsfall außerhalb der Dienstleistung „UNIQ Barter Service“ abgewickelt, besteht trotzdem der Anspruch auf Provision für den Baranteil am Geschäftsfall. Dieser Provisionsanteil am Geschäftsfall wird dann unmittelbar mit der Buchung des Barterbetrages in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung in bar fällig.
Rechtsanspruch von UNIQ Network auf Provision:
Der Rechtsanspruch auf Provision ist mit der Vermittlung eines geeigneten Anbieters oder Anfragers gegeben und entsteht ausdrücklich zum Zeitpunkt der Auftragserteilung / Bestellung durch den Käufer der Ware oder Dienstleistung. Etwaige Storni oder Mängel von einem der beiden Vertragspartner in einem Geschäftsfall bewirken nicht, dass UNIQ Network den Anspruch auf Provision in diesem Geschäftsfall verliert.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist mit den hier vorliegenden AGB die Zahlung der Provision durch den Verkäufer in einem Geschäftsfall gegeben. Die Provision wird für den jeweiligen Geschäftsfall unmittelbar mit der Übermittlung der entsprechenden Buchungsunterlagen an UNIQ Network berechnet und ist sofort mit der Buchung des Geschäftsfalles auf den jeweiligen Barterkonten zur Zahlung fällig. Die Zahlung der Provision erfolgt durch Abbuchung auf dem jeweiligen Barterkonto (barter + cash) des verkaufenden Vertragspartners (Verkäufer). UNIQ Network erstellt dazu die entsprechenden Fakturen mit ausgewiesener MWST.
Rechtsanspruch auf Provision bei Scheitern des Geschäftsfalles:
Für den Fall, dass ein bereits vermittelter Geschäftsfall nicht durchgeführt wird (z.B. wegen Mängel, Storni, Kürzungen von Zahlungspflichten, ect.) besteht trotzdem der Anspruch auf Vermittlungsprovision gegenüber dem Auftragnehmer (Verkäufer in diesem Geschäftsfall) und UNIQ Network stellt unmittelbar nach Bekanntwerden des Scheiterns des vermittelten Geschäftsfalles die adäquate Vermittlungsprovision in Rechnung und diese ist auch unmittelbar zur Zahlung fällig. Der verpflichtete Vertragspartner hat dann die Möglichkeit, diesen Provisionsanspruch gerichtlich bei dem schuldhaften Vertragspartner einzufordern.
Rechtsanspruch auf Provision bei Folgegeschäften:
Der Rechtsanspruch auf die Vermittlungsprovision ist über das Erstgeschäft hinaus auch für alle weiteren Geschäftsfälle gegeben bzw. vereinbart, auch wenn diese ohne unmittelbare Mitwirkung und Vermittlungsleistung von UNIQ Network zustande kommen. Ebenfalls unterliegen sämtliche Folgegeschäfte diesem Rechtsanspruch auf Provision, auch wenn diese nicht innerhalb des UNIQ Network bzw. über den "UNIQ Barter Service" vereinbart und abgewickelt werden.
2.6. Pauschalgebühren und Entgelte für div. Dienstleistungen
UNIQ Network erbringt im Rahmen des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network diverse Marketing-, Verkaufs- und Beschaffungsdienste und darüber hinaus umfangreiche Kommunikationsdienstleistungen für die UNIQ Vertragspartner. Zur Durchführung dieser Dienstleistungen werden geeignete Kommunikationsprodukte und Dienstleistungen entwickelt, laufend weiterentwickelt, gewartet und bereitgestellt. Die Inanspruchnahme durch den UNIQ Vertragspartner erfolgt pauschal und laufend. UNIQ Network verrechnet dafür pauschale Nutzungsentgelte zu den in diesen AGB vereinbarten Bedingungen.
Im Rahmen des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network beauftragt der Vertragspartner hiermit die Firma UNIQ Network AG, bzw. deren Ländergesellschaften, die Firmendaten und die erforderlichen Daten der handelnden Personen des Vertragspartners, darüber hinaus die Daten des Produkt- und Dienstleistungsangebotes des Vertragspartners und die laufend zu erfassenden Anfrageinformationen über aktuelle Einkaufs- und Investitionswünsche, ect. in die von UNIQ Network entwickelte und für die Abwicklung der Dienstleistungen bereitgestellte EDV / Internet Datenbanken und andere Kommunikationsmittel aufzunehmen und für die Vermittlungstätigkeit heranzuziehen. Der Vertragspartner erklärt hiermit das uneingeschränkte Einverständnis für die Aufnahme und Verwendung dieser Daten für die Anbahnung, Vermittlung und Abwicklung der Geschäftsfälle, sowie für die Weitergabe von Daten an andere Vertragspartner und Interessenten durch Kommunikationsmittel oder UNIQ Berater.
UNIQ Network berechnet für die Aufnahme, Verwaltung und Wartung die in diesem Vertrag definierten Gebühren und Entgelte (Vertragsformular). Weitere Dienstleistungen, die von UNIQ Network AG oder nahe stehenden Partnerunternehmen erbracht werden, werden fortlaufend auf der Plattform von UNIQ Network präsentiert und angeboten. Die entsprechenden Preislisten bilden einen intergrierenden Bestandteil dieses Vertrages.
Die Fälligkeit der Gebühren und Entgelte ist jeweils mit Vertragsabschluss gegeben.
2.7. Fälligkeit von Gebühren und Provisionen bei fehlendem Guthaben (barter + cash)
Sofern entgegen den hier gegebenen AGB von UNIQ Network keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Gebühren und Provisionen mit verfügbaren Guthaben (barter + cash/Euro) auf dem jeweiligen UNIQ Barterkonto des Vertragspartners verrechnet bzw. abgebucht. Für den Fall, dass auf dem entsprechenden UNIQ Barter Konto keine ausreichenden Guthaben (barter + cash/Euro) je nach gegebener bzw. vereinbarter Zahlungsmodalität verfügbar sind, sind die Fälligkeiten für Leistungen von UNIQ Network für Gebühren und Provisionen, sowie insbesondere für Lieferungen und Leistungen für Marketing-, Verkaufs- und Vemittlungstätigkeiten durch Barzahlung bzw. Banküberweisung auf das entsprechende Bankkonto von UNIQ Network zu begleichen. Terminaufschub für diese Zahlungsfälligkeiten sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und Barzahlung bzw. Banküberweisung ohne jeglichen Abzug vereinbart.
2.8. Pflichten des UNIQ Vertragspartners
Der UNIQ Vertragspartner hat alle erforderlichen Unterlagen seiner Firma, des Produkt- und Leistungssortiments und der entsprechenden Serviceleistungen kostenfrei bereitzustellen, die UNIQ Network zur Anbahnung, Vermittlung und Durchführung von Geschäftsfällen benötigt.
UNIQ Network bzw. der zuständige UNIQ Berater ist jeweils in ausreichender Form zu informieren, wenn der Vertragspartner einen vermittelten Geschäftsfall oder einen vermittelten Kunden annimmt oder einen vermittelten Lieferanten beauftragt. Insbesondere hat diese Verständigung dann zu erfolgen, wenn ein Geschäftsfall mit einem vermittelten Kunden oder Lieferanten zustande kommt, die Abwicklung aus welchem Grund auch immer, nicht über das UNIQ Barter Service abgewickelt wird.
2.9. Rechte und Pflichten des Vermittlers (UNIQ Network)
Ausdrücklich ist mit diesen AGB das Recht auf Buchauszug für die vermittelten Kunden und Lieferanten vereinbart. Buchauszüge haben sämtliche relevanten Daten über den Umfang und den Zeitpunkt der abgewickelten Geschäfte des Vertragspartners mit dem jeweils vermittelten Kunden oder Lieferanten zu beinhalten.
UNIQ Network trifft die Pflicht der Bemühung, im Rahmen dieser Vereinbarung die vereinbarte Absicht zu erfüllen. Darüber hinaus ist im Interesse der UNIQ Vertragspartner die uneingeschränkte Einwilligung für die Doppelt- und Mehrfachtätigkeit von UNIQ Network vereinbart.
Geschäftsabwicklung und Service von UNIQ Network
3.0. Geschäftsabwicklung von UNIQ Network
UNIQ Network nimmt aufgrund des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network die Firmen- und Anbieterdaten von jedem Vertragspartner (u.a. Firmenname, Marke, Verantwortliche Personen wie leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände) auf, weiters werden Firmenprofil, Produktinformationen und Angebote über Waren und Dienstleistungen des Vertragspartners aufgenommen. Ebenfalls stellen Vertragspartner konkrete Anfragen über Waren und Dienstleistungen (jeweils aktueller Bedarf) in das UNIQ Network System. Vertragspartner, deren Produktangebot bekannt ist und in bezug auf die UNIQ Modalitäten aktiv ist, werden von UNIQ Network angefragt und aufgefordert, ein konkretes Produkt- und Preisangebot bezogen auf die jeweilige Anfrage zu stellen. Der Adressat wird von UNIQ Network vorgegeben und somit stellen ein oder mehrere Vertragspartner (Client´s) ein konkretes Angebot. Im Angebot werden auch die "UNIQ Modalitäten" deutlich vermerkt.
Aufgrund dieser entstandenen Angebote kann der nachfragende Vertragspartner das für ihn beste Angebot auswählen und den Auftrag erteilen.
Die Geschäftsabwicklung erfolgt dann über das UNIQ Barter Service.
3.1. UNIQ Barter Konto
UNIQ Network führt für alle Vertragspartner "UNIQ Barter Konten", das sind Saldenübersichtskonten bzw. Verrechnungskonten, hier speziell auf die Dienstleistung von UNIQ Network ausgerichtet und konzipiert. Für die Vertragspartner werden Kontoauszüge jeweils nach jedem Buchungstag erstellt und zur Abholung bereitgestellt. Die Zustellung kann im Postwege oder elektronisch erfolgen und ist vom Vertragspartner zu beauftragen.
Mit erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network und der Buchung der Dienstleistung "UNIQ Barter Service", sowie dem Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren, wird dem Vertragspartner das UNIQ Barter Konto eröffnet und eingerichtet. Dieses Konto besteht aus 3 Unterkonten und einem Summenkonto und zwar:
a. 1 Konto für die Buchung der Barterbuchungen,
Bezeichnung "B" für barter
b. 1 Konto für die Buchung sämtlicher Geldbeträge,
Bezeichnung "C" für cash
c. 1 Konto für die Buchung sämtlicher MWST bzw. UST Beträge,
Bezeichnung "UST" für Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer
d. 1 Sammelkonto für die Buchung des Gesamtbetrages eines Geschäftsfalles
Bezeichung "Summe" für die Gesamtsumme.
Die Buchungen auf dem UNIQ Barter Konto erfolgen ausschließlich mittels der im UNIQ Barter Service vorgesehenen Buchungsformularen, Buchungsbelegen, elektronischen Buchungs- bzw. Abbuchungssystem und ggf. mittels Bartergutscheinen gemäß den betreffenden Bedingungen.
Das UNIQ Barter Konto wird wertmäßig in "Euro" geführt und entspricht der monetären Währung.
3.2. Zahlungssicherung durch das "UNIQ Barter Service"
Die Durchführung der Gutschriftsbuchungen auf dem UNIQ Barter Konto kann vom jeweiligen Vertragspartner nur begehrt werden, wenn im Zusammenhang mit der Auftragserteilung der Vorgang "Zahlungssicherung" mit UNIQ Network vereinbart wird und von UNIQ Network bestätigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das UNIQ Barter Konto des Leistungsempfängers genügend Deckung aufweist. Darüber hinaus werden mit dem verpflichteten Vertragsparnter im Bedarfsfall auch andere Möglichkeiten zur Realisierung der "Zahlungssicherung" ausgeschöpft, um diese seitens UNIQ Network zu bestätigen.
Verweigert UNIQ Network aus triftigem Grund die Bestätigung der "Zahlungssicherung" und damit die Durchführung einer Gutschriftsbuchung auf dem betreffenden UNIQ Barter Konto, so haftet UNIQ Network für keine wie immer gearteten Folgen (zB Verzugsfolgen). Der verpflichtete Vertragspartner hat die Zahlungsschuld dann anderweitig zu begleichen.
Durchführung der "Zahlungssicherung"
Der Auftragnehmer (Lieferant, Leistende) in einem Geschäftsfall kann mit der Annahme des Auftrages (Bestellung) von einem UNIQ Vertragspartner (UNIQ Client) "Zahlungssicherung" für diesen Geschäftfall mit UNIQ Network vereinbaren. UNIQ Network prüft dann die Boität des auftraggebenden Vertragspartners und reserviert bei positiver Bonität (bzw. bei entsprechenden Sicherheiten) den erforderlichen Betrag (jeweils Barteranteil, Baranteil, MWST) zu gunsten des auftragnehmenden Vertragspartners. Zur rechtlichen Absicherung übermittelt der auftragnehmende Vertragspartner die entsprechende Bestätigung des Auftrages an UNIQ Network.
Beide Vertragspartner haben somit die Gewähr, das der Geschäftsfall positiv abgewickelt werden kann. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Leistung mit der Gewähr, dass der Auftragnehmer die Zahlung erst erhält, wenn seine Leistung erbracht worden ist. Der Auftragnehmer hat von UNIQ Network die Garantie, dass gegen Nachweis der Erbringung der Lieferung bzw. Leistung die Gutschriftsbuchung unmittelbar nach Übermittlung des Nachweises über die Leistungserbringung erfolgt.
Die Kopie der Auftragsbestätigung für diesen Geschäftsfall (das bestätigte Auftragsformular im UNIQ Network System) stellt in diesem Zusammenhang einen ergänzenden und integrierenden Bestandteil zu diesen AGB dar, um Rechtssicherheit für die Abwicklung mit Zahlungsicherung zu erhalten. Zahlungssicherheit besteht somit auch im Insolvenz bzw. Konkursfall des Auftraggebers während der Lieferphase in der Höhe des vereinbarten Auftragswertes.
Nachdem der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferung / Leistung erbracht hat und den Nachweis übermittelt, dass der Auftraggeber die Leistung / Lieferung erhalten bzw. angenommen hat (bestätigter Lieferschein, Gutachten über Auftragsfortschritt, ect) führt UNIQ Network die vereinbarte Gutschriftsbuchung auf dem entsprechenden UNIQ Barter Konto des Vertragspartners durch (binnen 24 Stunden) und erstellt den entsprechenden Kontoauszug. Diese Abwicklung gilt auch für den Fall von Teilzahlungsvereinbarungen.
Kosten für die "Zahlungssicherung":
Für den Fall der kompletten Druchführung des Geschäftsfalles gemäss Auftragsvereinbarung sind die Kosten für die "Zahlungssicherung" mit der Vermittlungsprovision abgegolten.
Für den Fall, dass die Durchführung aus welchen Grund auch immer scheitert (zB. Rücktritt vom Auftrag, ect) wird eine Pauschalgebühr in Höhe von € 100.- + MWST dem auftragnehmenden Vertragspartner berechnet. Die Fälligkeit tritt mit dem Zeitpunkt des Scheiterns des Geschäftsfalles ein und ist in bar bzw. mit Banküberweisung an UNIQ Network zu begleichen.
3.3. Saldoübersicht (Kontoauszug)
Im Rahmen der Dienstleistung "UNIQ Barter Service" erstellt UNIQ Network für die Vertragspartner täglich, wenn Buchungen auf den betreffenden Konten durchgeführt worden sind, Saldoübersichten (Kontoauszüge) und stellt diese elektronisch zur Abholung bereits. Auf ausdrücklichen Wunsch und Auftrag des Vertragspartners und gegen Ersatz der Kosten, die durch die Erstellung der Kontoauszüge und Buchungsjournale in Schriftform und durch Zustellung per Post erwachsen, werden diese erstellt und zugestellt.
Der Vertragspartner hat die Kontoauszüge zu überprüfen und kann Einwände binnen 4 Wochen ab Bereitstellungsdatum geltend machen.
Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, UNIQ Network zu benachrichtigen, wenn Kontoauszüge oder andere wichtige Mitteilungen betreffend der Geschäftsabwicklung nicht innert gewohnter Fristen bei ihm eintreffen (Mitwirkungspflicht).
3.4. Kontrahierungszwang / Pönale
Vertragspartner von UNIQ Network verpflichten sich gemäss diesen AGB, ordnungsgemäß erteilte Aufträge an andere Vertragspartner im Rahmen dieser hier vorliegenden AGB durchzuführen. Nur wenn UNIQ Network aus triftigem Grund die Durchführung der betreffenden Gutschriftsbuchung bzw. Lastschriftsbuchung verweigert, ist der auftragnehmende Vertragspartner berechtigt, in einem vereinbarten Auftragsverhältnis die Abwicklung über das "UNIQ Barter Service" abzulehnen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer (Vertragspartner von UNIQ Network) gegenüber dem Auftraggeber (ebenfalls Vertragspartner von UNIQ Network) ein bereits vereinbartes Geschäft mit den UNIQ Modalitäten ablehnt, ist dieser unwiderruflich zur sofortigen Zahlung in Höhe der vereinbarten Barterquote verpflichtet. UNIQ Network nimmt diese Pönalezahlung treuhändig in Verwahrung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf erneute Vermittlung eines Vertragspartners zur Abwicklung des Geschäftsfalles.
UNIQ Network steht der Provisionsanspruch aus dem gescheiterten Geschäftsfall zu, welcher umittelbar aus der Pönalezahlung zu befriedigen ist. Darüber hinaus ist der verursachende Vertragspartner zum Schadenersatz gegenüber UNIQ Network und dem geschädigten Vertragspartner verpflichtet.
3.5. Zessionsverbot von Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto
Ausdrücklich untersagt ist allen UNIQ Vertragspartnern die Übertragung von Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto (barter, cash, MWST) an andere Vertragspartner oder fremde Personen oder Rechtspersönlichkeiten, sowie die Verfügung zum Nachteil von UNIQ Network oder deren Vertragspartner, so z.B. die Verfügung durch Zession.
3.6. Vertretungsbefugnis, Änderungen
Vertragspartner von UNIQ Network sind verpflichtet, die Vertretungsbefugnis für die Geschäftsabwicklung im UNIQ Network bei Vertragsabschluß schriftlich festzulegen bzw. mitzuteilen. Ebenso ist die Verfügungsberechtigung für das UNIQ Barter Konto verbindlich festzulegen. UNIQ Network ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Buchungsaufträge bzw. Buchungsunterlagen bezüglich der Verfügungsberechtigung zu prüfen.
Änderungen in den Firmendaten, Vertretungsbefugnissen, Verantwortlichen Personen, ect. sind vom Vertragspartner schriftlich an UNIQ Network zu informieren.
Schriftliche Erklärungen, Kontoauszüge und anderes von UNIQ Network gelten aus zugestellt (zugegangen), wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse, Fax, E-mail, ect. versandt wurden.
Zusatzleistungen im UNIQ Barter Service
4.0. Zusatzleistungen zum UNIQ Barter Konto
UNIQ Network bietet seinen Vertragspartnern eine umfangreiche Palette an zusätzlichen Leistungen, die jeweils einzeln mit gesonderten Zusatzvereinbarungen in Anspruch genommen werden können. Jede Zusatzvereinbarung ist ein integrierender Bestandteil zu den hier vorliegenden AGB.
4.1. Buchungsrahmen mit Bankhaftung
Dem Vertragspartner von UNIQ Network steht die Möglichkeit offen, wenn keine ausreichenden Guthabenbeträge für Abbuchungen auf seinem UNIQ Barter Konto zur Verfügung stehen, für einen oder mehrere Geschäftsfälle geeignete Sicherheiten (Bankgarantien) beizubringen, um innerhalb eines Buchungsrahmens Abbuchungen durchzuführen. Auf Antrag und beigestellter, geprüfter Sicherheiten räumt UNIQ Network eine Buchungsrahmen in der Höhe der beigestellten Sicherheiten auf dem betreffenden UNIQ Barter Konto ein.
Es ist hiermit ausdrücklich vereinbart, dass die Ausnutzung eines Buchungsrahmens ausschließlich auf dem Unterkonto "B" (barter) möglich ist. Dieser Buchungsrahmen ist zeitlich befristet. Die Frist beträgt maximal 12 Monate für jede einzelne Lastschriftbuchung. Voraussetzung dafür ist, dass die gegebenen Sicherheiten während dieser Frist durchgehend aufrecht sind. Innerhalb dieser Frist kann der Vertragspartner durch Gutschriftsbuchungen aus Geschäftsfällen im UNIQ Network die Lastschriftsbuchungen ausgleichen. Erfolgt der Ausgleich nicht fristgerecht, werden nach Ablauf der Frist von 12 Monaten die Sicherheiten in jenem Betrag in Anspruch genommen, in dem der Lastschriftsbetrag nicht ausgeglichen ist. Bei gegebenen Sicherheiten kann der Buchungsrahmen revolvierend ausgeschöpft werden.
Kosten für den Buchungsrahmen
Die Kosten für die Bereitstellung und Verwaltung des Buchungsrahmens (mit Besicherung durch Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes) betragen 1% pro Jahr vom bereitgestellten Buchungsrahmen. Berechnungsgrundlage ist die Höhe des Buchungsrahmen. Die Kosten sind im voraus mit dem Tag der Bereitstellung fällig. Die Berechnung erfolgt zzgl. der gesetzlichen MWST und wird sofort mit der Rechnungslegung am UNIQ Barter Konto des Vertragspartners abgebucht. Eine Rückverrechnung von Kosten für den Fall der Unterjährigkeit ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2. Überziehung vom UNIQ Barter Konto
Werden vom Vertragspartner Buchungsbelege oder Buchungsaufträge (in Schriftform oder elektronisch) für Lastschriften auf seinem UNIQ Barter Konto eingereicht und auf dem Konto sind keine ausreichenden Guthaben oder kein ausreichender Buchungsrahmen für die Durchführung der Lastschriften vorhanden, steht es UNIQ Network frei, für die Bebringung von weiteren Sicherheiten (Bankgarantien) bzw. für Regelung des Buchungsrahmens eine angemessene Frist (max. 1 Monat) zu setzen. Die Lastschriftsbuchung wird dann NICHT durchgeführt (das heißt auch, dass die Gutschrift auf dem entsprechenden Empfängerkonto nicht erfolgt!) und die Buchungsunterlagen werden während der vereinbarten Frist in Evidenz genommen. Verstreicht diese Frist ergebnislos, retourniert UNIQ Network ohne weitere Fristsetzung die Unterlagen mit dem Vermerk "NICHT DURCHFÜHRBAR" and den jeweiligen Vertragspartner. Der Verkäufer in diesem Geschäftsfall wird ebenfalls verständigt.
Kosten für die Abwicklung für Überziehungen
Es ist hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit dem Vertragspartner vereinbart, dass UNIQ Network dem einkaufenden Vertragspartner bei nicht durchführbaren Geschäftsfällen folgende Kosten verrechnet:
Pauschalgebühr für zusätzliche Aufwendungen, Evidenzhaltung, Schriftverkehr, ect.:
pro Geschäftsfall: € 50.- + MWST, zahlbar in Bar bzw. mit Banküberweisung.
Die Fälligkeit dieser Pauschalgebühr ist mit dem Tag des Eintreffens der Buchungsunterlagen bei UNIQ Network gegeben und wird daher sofort nach Mitteilung der Evidenzfrist verrechnet um am UNIQ Barter Konto abgebucht.
4.3. Überziehungsrahmen für einen einzelnen Geschäftsfall (Lastschriftsbuchung)
Der Vertragspartner von UNIQ Network hat die Möglichkeit, wenn kein ausreichendes Guthaben für einen bestimmten Geschäftsfall auf seinem UNIQ Barter Konto verfügbar ist, einen Antrag auf Einräumung eines Überziehungsrahmen für 1 (einen) einzelnen Geschäftsfall zu stellen. Der Antrag hat rechtzeitig vor Abwicklung des Geschäftsfalles zu erfolgen. UNIQ Network behält sich ausdrücklich vor, einen solchen Uberziehungsrahmen einzuräumen, abhängig von Bonitätsvoraussetzungen und Verlauf der Geschäftsbeziehung u.a. Die Einräumung eines Überziehungsrahmens erfolgt ausschließlich schriftlich.
Kosten des Überziehungsrahmen
Die Kosten für den Überziehungsrahmen betragen 1% vom eingeräumten Rahmen pro Monat zzgl. der gesetztlichen MWST, min. jedoch € 50.- + MWST pro Geschäftsfall und werden am Tag der Einräumung des Überziehungsrahmens berechnet und am UNIQ Barter Konto abgebucht. Die Fälligkeit ist in Bar zu leisten.
4.4. Behebungen am UNIQ Barter Konto
a. Behebungen am UNIQ Barter Konto, Unterkonto "B" (barter) mit Barter Gutscheinen
UNIQ Network betreibt ein eigenes Barter Gutschein Service, welches in den UNIQ Barter Service integriert ist. Die Bedingungen sind in diesen AGB weiter unten geregelt und damit mit dem Vertragspartner umfassend vereinbart.
b. Einzahlungen - Gutbuchung auf dem UNIQ Barter Konto, Unterkonto "B" mit Barter Gutscheinen
siehe weiter unten in den Regelungen für "Barter Gutschein Service".
c. Einzahlung von Geldbeträgen auf das UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C" (cash)
Bareinzahlungen vom Vertragspartner auf sein UNIQ Barter Konto sind jederzeit kostenfrei möglich und werden auf dem UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C" gutgebucht. Einzahlungen sind auf das von UNIQ Network angegebene Bankkonto zu leisten mit Angabe der UNIQ Network Kunden Nr. des Vertragspartners.
d. Auszahlung von Geldbeträgen vom UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C" (cash)
Jeder Vertragspartner von UNIQ Network kann seine auf dem UNIQ Barter Konto verfügbaren Geldbeträge (Guthaben auf dem Unterkonto "C") jederzeit abrufen bzw. auf ein vom Vertragspartner benanntes Bankkonto überweisen lassen. Für die Auszahlung von Geldbeträgen berechnet UNIQ Network eine Provision in Höhe von 5% des auszuzahlenden Geldbetrages zzgl. der gesetztlichen MWST.
Die Weiterzahlung von Guthaben auf dem Unterkonto "C" an andere Vertragspartner von UNIQ Network im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsfällen zwischen den Vertragspartnern ist kostenfrei.
Weiterzahlung von Geldbeträgen außerhalb des UNIQ Network:
Wird eine Weiterzahlung von Geldbeträgen an andere Vertragspartner von UNIQ Network veranlasst, ohne dass eine Geschäftsanbahnung auf der Geschäftsgrundlage von UNIQ Network gegeben ist, wird jeweils eine Provision für den zahlenden Vertragspartner und den empfangenden Vertragspartner in der Höhe von 5% des Transaktionsbetrages fällig.
Der Provisionsbetrag zzgl. der gesetzlichen MWST muß vor Durchführung der Transaktion auf dem UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C" des zahlenden Vertragspartners verfügbar sein. Beim empfangenden Vertragspartner wird der Transaktionsbetrag zur Gänze gutgeschrieben, gleichzeitig wird die Provision zzgl. der gesetzlichen MWST berechnet und am UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C", des empfangenden Vertragspartners abgebucht. Ist die Verfügbarkeit der Beträge nicht gegeben, wird die Zahlungstransaktion von UNIQ Network nicht durchgeführt. UNIQ Network trifft dann keine wie immer geartete Haftung, zB für Verzugsfolgen.
UNIQ Marktplatz für Client
5.0 UNIQ Marktplatz für Angebote und Anfragen
UNIQ Network betreibt für die angeschlossenen Vertragspartner einen spezialisierten Internet - Marktplatz. Dieser Marktplatz ist für die Vertragspartner nur über einen gesicherten Zugang nutzbar. Mit der Registrierung der Dienstleistung "UNIQ Marktplatz" erhält der UNIQ Client ein umfangreiches Werkzeug für die Anbahnung von Geschäftsfällen im UNIQ Network, welches nach den hier vorliegenden Bedingungen vom Client genutzt werden kann und vom zuständigen UNIQ Berater in der Zusammenarbeit mit dem UNIQ Client zielgerichtet unterstützt wird. Grundsätzlich werden im UNIQ Martkplatz für Client Angebote und Anfragen der UNIQ Client´s organisiert, verwaltet und zielgerichtet für die Geschäftstätigkeit gemanaged. Ziel ist die effitiente Anbahnung und gesicherte Abwicklung zwischen den UNIQ Client´s. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung von notwendigen Dokumenten und Formularen, Schriftsätzen und ergänzenden AGB für div. Zusatzleistungen von UNIQ Network.
Mit dem Abschluß des Vermittlungsauftrages im UNIQ Network und der Registrierung des UNIQ Marktplatz, sowie dem Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren wird der UNIQ Marktplatz für den Client freigeschaltet.
a. Mein Angebot - Aufnahme von Angeboten des UNIQ Client
Mit diesem Menüpunkt kann der Vertragspartner sein Firmen-, Vereins-, Produkt- und Leistungsangebot, sowie ausführliche Beschreibungen und Darstellungen mit Bildern, Texten, Grafiken, ect. in das UNIQ Network System einbringen. Der UNIQ Berater hilft dem Client in diesen Vorgängen und ist für die Freigabe im UNIQ Network ggf. mit Rücksprache der Unternehmensleitung zuständig. Zu beachten sind hierbei die Richt- und Leitlinien von UNIQ Network, diese sind ebenfalls im Rahmen dieser AGB für den Client bindend.
In einem erweiterten Tool hat der Vertragspartner die Möglichkeit, zeitlich begrenzt Sonderangebote im Marktplatz zu buchen oder seinen UNIQ Berater mit dem kostenplichtigen Service "UNIQ Promotion Service" zu buchen (siehe Angebot und Preisliste)
b. Angebotsübersicht im Marktplatz
Diese Ansicht zeigt dem Vertragspartner, wie seine Präsentation bei den anderen UNIQ Vertragspartnern aussieht.
c. Anfragen stellen im Marktplatz
In diesem Bereich hat der Vertragspartner die Möglichkeit, laufend aktuelle Anfragen einzustellen. Diese Anfragen werden allen UNIQ Beratern zugänglich und jeder in Frage kommende UNIQ Client erhält ebenfalls über das UNIQ Network System die Aufforderung, ein Angebot zu legen.
Der Vertragspartner kann Texte, Bilder, Grafiken, Zeichnungen hochladen. Die Freigabe der Anfrage erfolgt durch den UNIQ Berater.
UNIQ Network sorgt in der Folge dafür, dass die Anfragen im System gehalten werden, transparent organisiert und vor Mißbrauch geschützt sind. Daher haben nur UNIQ Vertragspartner Zugriff auf diese Dateien.
5.1. Geschäftsabschluß auf dem UNIQ Marktplatz
Der einkaufende Vertragspartner erteilt über den UNIQ Marktplatz dem verkaufende Vertragspartner mittels eines verfügbaren elektronischen Formulares den Auftrag. Basis ist das vorher übermittelte konkrete Preisangebot des Verkäufers. Dabei überprüft das UNIQ Network System automatisch die Bonität des Auftraggebers und sichert den Auftragnehmer in diesem Geschäftsfall ab. Der verkaufende Vertragspartner erhält die Information über die "Zahlungssicherung" in diesem Auftrag und bestätigt den erteilten Auftrag mit den notwendigen Einträgen, wie Liefertermin, Transportabwicklung, ect.
Nach erfolgter Lieferung der Waren oder Leistung (Annahme der Leistung) übermittelt der Verkäufer der Ware oder Leistung den Beleg über die erfolgte Lieferung und Bestätigung der Annahme der Lieferung und Leistung dem zuständigen UNIQ Berater, dieser sorgt dann unmittelbar dafür, dass die Zahlungsbuchung im UNIQ Barter System durchgeführt wird. Eine nachträgliche Änderung der Zahlungsmodalitäten gegenüber dem Verkäufer der Waren und Leistungen ist dann nicht mehr möglich. Auch ungebührlicher Zahlungsverzug ist daher ausgeschlossen.
Die Zahlungsbuchung beinhaltet den Gesamtbetrag des Geschäftsfalles (Barteranteil, Cashanteil, MWST) und wird auf dem entsprechenden UNIQ Barter Konto des Verkäufers als Gutschrift ausgewiesen und auf dem UNIQ Barter Konto des Einkäufers als Lastschrift ausgewiesen.
Barter Gutschein Service im UNIQ Network
6.0. Barter Gutscheine im UNIQ Network dienen hauptsächlich dazu, daß Vertragspartner von UNIQ Network Teile von Löhnen mit ihren Mitarbeitern innerhalb des UNIQ Network abwickeln können oder der Unternehmer Einkäufe für den privaten Haushalt damit erledigen kann. Auf diesem Wege gelangen Barter Gutscheine innerhalb des UNIQ Network in Umlauf.
Der Vertragspartner erwirbt Barter Gutscheine gegen Abbuchung auf seinem UNIQ Barter Konto, Unterkonto "B". Privatpersonen können ebenefalls Vertragspartner von UNIQ Network werden und Barter Gutscheine gegen Beibringung entsprechender Sicherheiten (Bankgarantien) erwerben.
Die Ausgabe von Barter Gutscheinen erfolgt gegen Berechnung einer Gebühr von 5% zzgl. der gestzlichen MWST. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Volumen der ausgegebenen Barter Gutscheine. Diese Gebühr ist unmittelbar mit Ausgabe der Barter Gutscheine in bar zu entrichten.
6.1. Annahme von Barter Gutscheinen an Zahlungsstatt
Vertragspartner von UNIQ Network, die als Akzeptant für Barter Gutscheine im UNIQ Network System gelistet sind, verpflichten sich hiermit, Barter Gutscheine an zahlungsstatt anzunehmen. Es ist hiermit unwiderruflich vereinbart, dass Barter Gutscheine für den Vertragspartner geldwerten Charakter haben, und dem Käufer von Waren und Dienstleistungen die selben Konditionen eingeräumt werden, wie bar zahlenden Kunden. Darüber hinaus ist vereinbart, dass für jeden Geschäftsfall eine ordentliche, steuergerechte Rechnung erstellt wird und dem Käufer ausgehändigt wird.
6.2. Einlösung von Barter Gutscheinen
a. Kauf von Waren und Dienstleistungen:
Der Besitzer von Barter Gutscheinen ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen von Vertragspartnern zu beziehen, insbesondere dann, wenn UNIQ Network aufgrund von Anfragen seine Vermittlertätigkeit wahrnimmt und den Kunden vermittelt. Hat der Vertragspartner auf seinem UNIQ Marktplatz sich als Akzeptant für Barter Gutscheine eingetragen, ist dies ebenfalls verbindlich, dass jeder Besitzer von Barter Gutscheinen zu den genannten UNIQ Modalitäten mit Barter Gutscheinen beim Vertragspartner Waren und Dienstleistungen erwerben kann.
Weigert sich der Vertragspartner trotzdem zu verkaufen, tritt der Kontrahierungszwang in kraft.
b. Gutbuchung von Barter Gutscheinen:
Vertragspartner, welche durch Verkauf von Waren und Dienstleistungen Barter Gutscheine an Zahlungsstatt angenommen haben, können diese auf ihrem UNIQ Barter Konto gutbuchen lassen. Die Gutbuchung erfolgt ausschließlich mittels einer Bartergutschrift unbar und kann durch Einkäufe innerhalb des UNIQ Network wieder ausgeglichen (aufgebraucht)werden.
Die Kosten für Vermittlung des/der Kunden (Käufer), Einlösung und Gutbuchung der Barter Gutscheine, sowie für die gesamte Administration und Vertrieb der Barter Gutscheine betragen 5% des Gutscheinwertes zzgl. der gesetzlichen MWST. Die Fälligkeit der Provision entsteht unmittelbar mit der Einlösung der Barter Gutscheine bei UNIQ Network und wird unmittelbar mit der Gutbuchung am UNIQ Barter Konto, Unterkonto "C", des Vertragspartners abgebucht. Der Vertragspartner erklärt hiermit das uneingeschränkte Einverständis. Fehlt die entsprechende Deckung auf dem UNIQ Barter Konto des Vertragspartners, ist die Provision unmittelbar mit der Einlösung in Bar an UNIQ Network zu begleichen.
6.3. Barter Gutscheine für eigene Einkäufe
Vertragspartner von UNIQ Network können Barter Gutscheine dauerhaft selbst verwahren, bzw. selbst Einkäufe mit diesen bei anderen UNIQ Vertragspartnern tätigen. Eine entsprechende Anfrage im UNIQ Network System ist immer zu empfehlen.
Bezüglich der Verwahrung von Barter Gutscheinen beim Vertragspartner kann UNIQ Network zu keinerlei Haftungen wegen Verlust, Diebstahl oder anderer Ereignissen herangezogen werden.
6.4. Verwaltung und Ausgabe von Barter Gutscheinen
Die Fa. UNIQ Netork AG betreibt die Dienstleistung Barter Gutschein Service und produziert, verwaltet und verkauft Barter Gutscheine, um in bestimmten Bereichen auch Privatpersonen die Vorteile und den Nutzen des UNIQ Network zu ermöglichen. Barter Gutscheine werden hauptsächlich von Vertragspartnern für Lohnzahlungen an Mitarbeiter und Führungskräfte verwendet, für Prämien- und Abfindungszahlungen oder andere Bonifikationen verwendet.
Es ist hiermit ausdrücklich mit allen angeschlossenen Vertragspartnern vereinbart, dass die Ausgabe, das Volumen, die Stückelung von Barter Gutscheinen der UNIQ Network AG vorbehalten bleibt und Vertragspartner keinerlei Einfluß darauf ausüben können. Die Ausgabe von Barter Gutscheinen erfolgt ausschließlich im Verrechnungswege über das UNIQ Network System, bzw. im Austausch mit Waren und Dienstleistungen von Vertragspartnern. Privatpersonen haben die Möglichkeit, gegen Bebringung von geeigneten Sicherheiten, Barter Gutscheine zu erwerben.
7.0. Kündigung und Vertragsauflölung
Jeder Vertragspartner von UNIQ Network kann den Vermittlungsauftrag im UNIQ Network mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Vertragsjahres (Datum des Vertragsabschlußes) kündigen. In der Folge wird sein Angebot bei Anfragen von anderen Vertragspartnern nich mehr vermittelt. UNIQ Network entfernt in der Folge (nach Beendigung des Vertrages) sämtliche Daten und Informationen aus den Kommunikationsmitteln, die den Vertragspartnern zur Verfügung stehen (bei Druckwerken in den nächsten Auflagen).
Ein zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto des kündigenden Vertragspartners kann ausschließlich durch Einkäufe bei anderen Vertragspartnern im UNIQ Network aufgebraucht werden. Ein ausgenutzter Buchungsrahmen ist unmittelbar mit Eintreffen der Kündigung durch den Vertragspartner durch Barzahlung an die UNIQ Network AG auszugleichen. Erfolgt der Ausgleich nicht innert 3 Arbeitstagen ab Eintreffen der Kündigung, nimmt UNIQ Network die gegebenen Sicherheiten ohne weitere Fristsetzung in Anspruch.
UNIQ Network hat das Recht, aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten:
a. Rückstand oder Nichtbezahlung von vereinbarten Gebühren und Provisionen durch mehr als 1 Monat ab Rechnungsdatum.
b. Mißbrauch von Formularen und Informationen, die den Ruf und das Image von UNIQ Network oder eines UNIQ Beraters oder UNIQ Vertragspartner schädigen.
c. Zahlungsunfähigkeit und oder Zahlungseinstellung
d. Eröffnung eines Ausgleich- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder die Abweisung eines Antrages eines solchen Verfahrens mangels Vermögen.
e. Missbäuchliche Weitergabe von Informationen und Daten.
Wenn UNIQ Network vom Recht der fristlosen Vertragsauflösung gebrauch macht, können angesammelte Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto ausschließlich durch Einkäufe bei anderen UNIQ Vertragspartnern aufgebraucht werden. Eine Bar - Auszahlung aus diesem Anlaß ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann weder vom Vertragspartner selbst, noch von einem Rechtsnachfolger begehrt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde.
8.0. Überschuß auf dem UNIQ Barter Konto
Ein durch die Geschäftstätigkeit im UNIQ Network erwirtschaftetes Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto des Vertragspartners kann ausschließlich durch Einkäufe von Waren und Dienstleistungen bei anderen Vertragspartnern im UNIQ Network aufgebraucht werden. Dies gilt auch für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vertragspartner und UNIQ Network, aus welchem Grund auch immer. Eine Barauszahlung kann in keinem Fall begehrt werden. Dies gilt auch für den Fall eine Ausgleich- oder Konkursverfahrens beim Vertragspartner.
9.0. Verzugsschaden
Bei Zahlungsverzug ist der sämige Vertragspartner verpflichtet, zur Abdeckung von Mehrkosten für Porto und Bearbeitungsspesen für jede Mahnung einen Pauschalbetrag in Höhe von € 10.- zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden jeweils zuerst auf die älteste Schuld angerechnet.
10.0. Rechtsbeziehung / Haftungsausschluß
Sämtliche Geschäftsanbahnungen und -abwicklungen geschehen auf freiwilliger Basis. Im Hinblick darauf, dass UNIQ Netzwork als Vermittler zwischen den Vertragspartnern auftritt, sind alle Haftungen von UNIQ Network, welcher Art auch immer, ausgeschlossen, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen und Leistungen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus Lieferungen und Leistungen werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Derartige Ansprüche sind zwischen den Vertragspartnern ohne mitwirkung von UNIQ Network auszutragen und zu regeln.
UNIQ Network behält sich vor, wenn es in einem Geschäftsfall Meinungs- oder Rechtsstreitigkeiten zwischen den betroffenen Vertragspartnern gibt, die Durchführung der Zahlungsbuchung zu sperren, bis Klärung herbeigeführt ist. Im Falle einer irrtümlichen oder rechtgrundlosen Leistung bzw. einer irrtümlich durchgeführten Zahlung durch eine Buchung im UNIQ Barter System ist UNIQ Network schriftlich zu verständigen und unter Bekanntgabe des gesamten Sachverhaltes um Korrektur zu ersuchen. Eine Korrektur kann nur vorgenommen werden, wenn Käufer und Verkaufer im jeweiligen Fall die schriftliche Zustimmung erteilen.
11.0. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der jeweils zuständigen Ländergesellschaft von UNIQ Network AG, also für Austria: die UNIQ Network Vermittlungs- & Dienstleistungsges.m.b.H. mit Sitz in 6840 Götzis. Dies ist unabhängig von Sitz des Vertragspartners vereinbart. Es ist mit diesen AGB das jeweils gütlige Recht jenes Landes anzuwenden, wo der Sitz der Ländergesellschaft ist. Darüber hinaus gilt das adäquate EU Recht.
12.0. Rechtswirksamkeit
Mündliche Nebenabreden zu dieser Verinbarung bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Buchungsrahmen und Vertragsänderungen können ausschließlich mit der Geschäftsführung der zuständigen Ländergesellschaft von UNIQ Network AG rechtsverbindlich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, welche vollinhaltlich in Geltung bleiben und ausdrücklich anerkannt werden.
#1.10.2008#