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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma UNIQ Network AG,
Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.

gültig für alle Ländergesellschaften:

* für Austria: UNIQ Network
Vermittlungs- & Dienstleistungs Ges.m.b.H.
A- 6840 Götzis, Sonderbergstr. 10a.
Firmenbuch:

* für Germany: UNIQ Network 
Vermittlungs- & Dienstleistungs Ges.m.b.H.
D- Lindau, 
Firmenbuch:


Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen UNIQ-Network AG, deren Ländergesellschaften und dem UNIQ-Berater als ausgewiesenen Vertragspartner von UNIQ Network AG.



1. Präambel

Die Firma UNIQ Network AG entwickelt und betreibt das UNIQ Network als Plattform für Firmen, Personen, Vereine, Kommunen und andere Institutionen. Zur Umsetzung von Einkaufs- und Investitonswünschen, Freizeitinteressen, Bildungs- und soziale Interessen wird diese Plattform als reales Netzwerk wie auch als Internetplattform von UNIQ Network allen Vertragspartnern im Rahmen des Clientvertrages und den darin geregelten Bedingungen zur Verfügung gestellt.
Wichtiges Bindeglied und Antrieb für die wirtschaftliche Tätigkeit in diesem UNIQ Netzwerk ist der ausgebildete und qualifizierte UNIQ Berater. Er berät kompetent, ist der ausgewiesene Ansprechpartner für jedes Klientel und bietet auch konkrete Hilfestellung bei der Anbahnung und Umsetzung der diversen Anforderungen. Ausschliesslich dem ausgewiesenen UNIQ Berater ist es erlaubt, Klientel für das UNIQ Network zu werben und für das UNIQ Network die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

Der UNIQ Berater ist der kompetente Partner für UNIQ Client´s

Der UNIQ Berater ist nebenberuflich oder hauptberuflich tätig und ist selbständiger Kaufmann. Er ist selbst veranwortlich für eine entsprechende Gewerbeberechtigung und die behördlichen Bewilligungen sowie für die ordnungsgemässe Zahlung von Steueren und Abgaben, sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Er hat den Nachweis einer Gewerbeanmeldung zu führen.
Der UNIQ Berater erhält für seine Tätigkeit Vermittlungsprovisionen und Bonifikationen aus der Geschäftstätigkeit des von Ihm geworbenen und betreuten Klientel gemäss dem Provisions- und Bonusplan (Marketingplan), der einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt.


2. Richtlinien und Grundsätze als UNIQ Berater

Der UNIQ Berater verpflichtet sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zur Einhaltung der von UNIQ Network ausgegebenen AGB und zur ausführlichen Beratung und Aufklärung des von Ihm geworbenen und betreuten Klientel. Darüber hinaus verpflichtet er sich, an den von UNIQ Network organisierten Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Die ständige Ausbildung und Qualifizierung jedes UNIQ Beraters fördert die optimale Umsetzung im Netzwerk und fördert insbesondere den Nutzen und die Nachhaltigkeit der Dienstleistung von UNIQ Vertragspartnern. Sie ist auch im Sinne einer nachhaltig erfolgreichen Geschäftstätigkeit für den UNIQ Berater erforderlich.


3. Grundlagen für den UNIQ Berater

Der UNIQ Berater verpflichtet sich, in der Ausübung der Geschäftstätigkeit ausschließlich die offiziellen Präsentations- und Verkaufsunterlagen (UNIQ Berater Unterlagen) von UNIQ Network zu verwenden. Ebenso ist der UNIQ-Berater angehalten, Argumentationen, Darstellungen, ect. gemäß den Richtlinien von UNIQ Network einzusetzen, welche in den entsprechenden Schulungen und Qualifizierungen vermittelt werden. Die Verwendung anderer, nicht genehmigter Unterlagen und Verkaufshilfen berechtigt UNIQ Network zur fristlosen Vertragsauflösung.


4. Einschränkungen für den UNIQ Berater

Der UNIQ Berater ist nicht berechtigt, im Rahmen seiner mit UNIQ Network vereinbarten Tätigkeit als UNIQ Berater selbst Handel mit den UNIQ Client´s zu betreiben oder andere Dienstleistungen persönlich im UNIQ Network zu betreiben. Hiermit entstehen nicht duldbare Interessenskollisionen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist UNIQ Network zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. UNIQ Network ist darüber hinaus berechtigt, entstandenen und entstehenden Schaden gegen den verursachenden UNIQ Berater geltend zu machen.


5. Werbung mit UNIQ Network

Der UNIQ Berater darf ausschließlich die von UNIQ Network genehmigten Werbemaßnahmen und Werbemittel verwenden. Andere Werbemaßnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung der jeweils zuständigen Ländergesellschaft von UNIQ Network.


6. Andere Tätigkeiten des UNIQ Beraters

Dem UNIQ Berater ist es ausdrücklich gestattet, für andere Unternehmen in einem festen Dienstverhältnis oder auch selbständig tätig zu sein, wenn es sich nicht um eine konkurierendes Unternehmen oder um konkurierende Dienstleistung von UNIQ Network handelt.


7. Provisions- und Bonusplan (Marketingplan)

Mit Abschluß des UNIQ Beratervertrages und Zahlung der damit verbundenen Ausbildungskosten und Vertragskosten erhält der UNIQ Berater die entsprechende Berechtigung für die Geschäftstätigkeit, die dazu notwendige Geschäftsausstattung und den Zugang zum UNIQ Berater Network mit allen Funktionen (Internetplattform mit dem Provisions- und Bonussystem, Statistikzugang, Arbeitstools und Präsentationsunterlagen und Werkzeuge). Der Marketingplan ist ein integrierender Bestandteil des UNIQ Berater Vertrages und gilt in der aktuellen Fassung. UNIQ Network ist berechtigt, entsprechende und geeignete Veränderungen im Marketingplan durchzuführen, ohne die Einwilligung der UNIQ Berater einzuholen.


8. Linienschutz für UNIQ Berater

Die Einhaltung des hier definierten Linienschutzes ist ein Grundsatz des Vertriebs- und Beratungskonzeptes von UNIQ Network und ist damit eine unabdingbare Grundlage dieses Geschäftes und dient dem Schutz aller Vertragspartner (UNIQ Client, UNIQ Partner, UNIQ Berater). Demnach ist der Wechsel eines UNIQ Client´s von einem UNIQ Berater zu einem anderen nicht möglich bzw. nur in dem im Konzept vorgesehenen Procedere möglich (siehe Ablauf und Bedingungen für Client Wechsel).
Der Wechsel eines UNIQ Beraters in eine andere Linie unterliegt ebenfalls dem hier definierten Linienschutz. Partner und Ehegatten eines UNIQ Beraters können daher frühestens 12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eines UNIQ Beraters neu geworben werden. Gültig ist das schriftliche Kündigungsdatum bzw. die entsprechende Bestätigung seitens UNIQ Network oder das Datum des letzten Provisions- und Bonusabrechnung des ausscheidenden UNIQ Beraters. Ehepartner unterliegen ebenfalls der Konkurenzklausel.


9. Aufrechnung von Forderungen
UNIQ Network ist berechtigt, bestehende Forderungen gegen anfallende Provisions- und Bonuszahlungen aufzurechnen und nur die sich daraus ergebende Differenz zur Auszahlung zu bringen. Der UNIQ Berater ist dem gegenüber jedoch nicht berechtigt, eventuell seinerseits bestehende Forderungen gegen Verpflichtungen aufzurechnen.


10. Kündigung und Vertragsauflösung durch UNIQ Network

UNIQ Network kann den UNIQ Berater Vertrag beendigen, wenn über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten keine dem UNIQ Network Konzept entsprechende Tätigkeit erfolgt bzw. UNIQ Client´s dadurch die notwendige Betreuung nicht erfahren.
Aus wichtigem Grund kann von UNIQ Network dieser Vertrag vereinbarungsgemäß bzw. fristlos aufgelöst werden, wenn:
a. über das Vermögen des UNIQ Beraters ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet wird
b. der UNIQ Berater die Betreuung der ihm übertragenen bzw. vermittelten UNIQ Client´s grob fahrlässig vernachlässigt (zB über mehr als 1 Monat nicht über die üblichen Kommunikationsmittel erreichbar ist) und trotz Aufforderung und Abmahnung diesen Zustand nicht verändert.
c. der UNIQ Berater wichtige Unterlagen von Geschäftsabwicklungen mißbräuchlich verwendet
d. der UNIQ Berater die ihm zur Verfügung gestellten Internetinstrumente und Tools mißbräuchlich verwendet bzw. die Richtlinien gröblich und nachhaltig mißachtet und trotz Abmahnung dies nicht ändert.
e. der UNIQ Berater oder sein Ehegatte gegen die Konkurenzklausel verstößt.


11. Annahme und Anerkennung dieser AGB durch Unterschrift
Durch den Abschluß des UNIQ Beratervertrages und die zu leistende Unterschrift des UNIQ Beraters anerkennt dieser die Bedingungen im UNIQ Network, wie auch die im UNIQ Network definierten Verhaltensrichtlinien und den Verhaltenscodex. Der UNIQ Berater bestätigt damit auch, die diversen Bedingungen gelesen, anerkannt und bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit diese als Grundlage für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit anzuerkennen und einzusetzen zum Wohle aller beteiligten Vertragspartner von UNIQ Network.


UNIQ Berater Dienstleistung im UNIQ Network

Dem berechtigten UNIQ Berater steht im Rahmen dieser AGB im Zusammenhang mit dem UNIQ Berater Vertrag und dem erfolgreichen Abschluß des UNIQ Einstiegsseminar eine spezielle Serviceleistung im UNIQ Network System zur Verfügung.


12. Registrierung als UNIQ Berater 

Jede Person, welche volljährig und geschäftsfähig ist und den Wohnsitz in einem Land hat, in dem UNIQ Network ebenfalls eine Ländergesellschaft eröffnet hat und daher in diesem Land tätig ist, kann sich über Registrierung auf der UNIQ Network Website als UNIQ Berater bewerben. Dazu wählt diese Person einen für Sie geeigneten Certified Sponsor aus der entsprechenden Liste aus und sendet die Registrierung an UNIQ Network. Der ausgewählte Certified Sponsor vereinbart darauf hin ein sogenanntes "Sponsorgespräch". Inhalt des Sponsorgespräches ist die ausführliche Präsentation des Geschäftskonzeptes, die notwendige Qualifikationen, die mögliche Entwicklung als UNIQ Berater sowie die Vertragsinhalte und der Einstieg als UNIQ Berater.


12.1. Registrierung im UNIQ Network System als UNIQ Berater

Sofern aus dem Sponsorgespräch eine positive Entscheidung hervorgeht, das heißt, daß der Bewerber/in die Laufbahn des UNIQ Berater haupt- oder nebenberuflich beginnen möchte, registriert sich der Bewerber für das Qualifikationsseminar mittels Anmeldeformular auf der Website von UNIQ Network. Die Kosten dieses Qualifikationsseminars sind vor Antritt zu bezahlen.


12.2. Qualifikationsseminar und Legitimation als UNIQ Berater

Nach der Teilnahme am Qualifikationsseminar für UNIQ Berater legt der Bewerber vor einer Prüfungskommision von UNIQ Network eine Prüfung mit Abschluß zum UNIQ Berater ab. Bei positivem Abschluß erhält der Bewerber ein Certifikat und damit die Legitimation, als UNIQ Berater tätig zu werden.


12.3. Regisitrierung im UNIQ Network

Nach Abschluß des Qualifiaktionsseminares und der ausgehändigten Legitimation zum UNIQ Berater wird dieser im UNIQ Network System als UNIQ Berater registriert und in die Liste der UNIQ Berater aufgenommen. Dazu ist die Eröffnung der "UNIQ Berater Dienstleistung" im UNIQ Network durchzuführen. Nach dem der UNIQ Berater die jährliche Gebühr lt. Deckblatt dieses Vertrages bezahlt hat, erhält er das Login und die notwendigen Passwörter und damit den Zugang zu seiner Beraterplattform.


12.4. Umfang der UNIQ Berater Dienstleistung

Neben allgemeinen Informationsbereichen, wie "Berater Info", Vidios, aktuelle Info´s für den UNIQ Berater, wie aktuelle Anfragen, neue Client´s, neue Angebote, ect. stehen dem UNIQ Berater spezifische Webtool´s für die Arbeit als UNIQ Berater zur Verfügung.

a. Ebene "meine Client´s"

Hier werden alle UNIQ Client´s, die der UNIQ Berater wirbt bzw. betreut, transparent und übersichtlich verwaltet. Dazu erhält der UNIQ Berater tagesaktuelle Informationen über die Aktivitäten der von ihm betreuten Client´s. Uber ein Statistiktool sind geeignete Informationen aufbereitet, die den Geschäftserfolg und den Kundenerfolg für ihn darstellen. In entsprechenden Schulungen und Trainings wird das Handling und die Arbeitsweise ausführlich vermittelt.

b. Ebene "meine Berater"

Sofern der UNIQ Berater sich als "Certified Sponor qualifiziert, steht ihm dieser Bereich ebenfalls zur Verfügung. Hier werden die von ihm geworbenen und betreuten UNIQ Berater organisiert und verwaltet. Um die für den Geschäftserfolg notwendige Qualifizierung und Unterstützung der betreuten UNIQ Betrater zu gewährleisten, werden für diesen Teil der Entwicklung geeignete Schulungen und Seminare von der UNIQ Akademie angeboten.

c. Ebene "Marktplatz"

Für die Anbahnung von eigenen Einkäufen im UNIQ Network steht dem UNIQ Berater dieser Teil der Berater Dienstleistung zur Verfügung. Hier kann der UNIQ Berater sämtliche Einkaufswünsche und Investitionsvorhaben organisieren und ist automatisch mit allen anderen UNIQ Berater verknüpft.
Darüber hinaus hat der UNIQ Berater die Möglichkeit, Anfragen und Angebote seiner Client´s über diesen Marktplatz zu betreuen und zu promoten.
Ein weiterer Bereich gibt laufend Auskunft darüber, welchen Verdienst der UNIQ Berater aus den verschiedenen Betreungsaufgaben im laufenden Arbeitsmonat erwirtschaftet hat.

d. Ebene "mein Konto"

Im Rahmen der Dienstleistung "UNIQ Barter Service" für UNIQ Client´s wird eine spezielle UNIQ Berater Version von UNIQ Network dem legitimierten und registrierten UNIQ Berater zur Verfügung gestellt. Es gelten für den UNIQ Berater grundsätzlich die selben Bedingungen und Zusatzleistungen, wie für UNIQ Client´s.

Folgende Einschränkungen und Änderungen gelten für den UNIQ Berater:

Der UNIQ Berater bezahlt für sämtliche Transaktionen auf seinem UNIQ Barter Konto keine Vermittlungsprovisionen an UNIQ Network. Die Umsätze auf dem eigenen UNIQ Barter Konto zählen jedoch in der Bonusabrechnung als anrechenbare Umsätze laut Bonusplan. Aus den fälligen Gebühren und Entgelten hat der UNIQ Berater sowie auch der Certified Sponsor keinen Provisionsanspruch. In diese Regelung fallen auch alle Kosten für die UNIQ Akademie (Ausbildungskosten).
Es ist weiters hiermit vereinbart, dass der UNIQ Berater keinerlei andere Geschäftstätigkeit, als die Tätigkeit als UNIQ Berater über diese UNIQ Berater Dienstleistung abwickeln darf, das heißt, von UNIQ Network werden ausschließlich Gutschriftsbuchungen von Provisionen und Bonis aus dieser Geschäftstätigkeit zugelassen. Er kann jedoch jegliche Zahlungstransaktion bei Ausgaben über sein UNIQ  Barter Konto durchführen, auch Zahlungen an Empfänger außerhalb des UNIQ Systems (auf dem Unterkonto "C"), ohne daß dafür Kosten anfallen. Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto werden nicht verzinst. Für Sparzwecke stellt UNIQ Network ein eigenes Kapitalanlagekonto mit eigenen Bedingungen zur Verfügung.

Für die Nutzung des Barter Gutschein Service gelten die selben Bedingungen für den UNIQ Berater, wie für Client´s.

Es ist hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der UNIQ Berater für die Nutzung der "UNIQ Berater Dienstleistung" jährlich eine Pauschalgebühr lt. Preisliste zu zahlen hat. Wird die Zahlung nicht geleistet oder ist kein entsprechendes Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto vorhanden, hat UNIQ  Network das Recht, ohne weitere Fristsetzung die Dienstleistung einzustellen.

Im Übrigen gelten die selben Bedingungen, wie sie für UNIQ Client´s vereinbart werden in der jeweils gültigen Fassung.


13.0. Folgen der Kündigung und Vertragsauflöung

Jeder UNIQ Berater kann den UNIQ Beratervertrag jeder Zeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es ist hiermit ausdrücklich und unwiderruflich vereinbart, daß mit der Kündigung des UNIQ Beratervertrages durch den UNIQ Berater jeglicher Anspruch auf Provisions- und Bonuszahlungen aus der Geschäftstätigkeit als UNIQ Berater mit dem Tag der Kündigung verfällt und der kündigende UNIQ Berater auf sämtliche künftigen Ansprüche auf Provision und Bonus lt. Bonusplan verzichtet. Das bedeutet konkret, dass zum Tag der Kündigung sämtliche Ansprüche berechnet und über das UNIQ Barter Konto von UNIQ Network bezahlt werden und darüber hinaus keine weiteren Ansprüche entstehen. Der UNIQ Berater hat kein Recht, ab dem Tag der Kündigung weiter Client´s oder UNIQ  Berater zu betreuen. UNIQ Network steht unmittelbar das Recht aus diesem Vertrag zu, sämtliche Client´s an andere UNIQ Berater zur Betreuung zu übertragen. Die UNIQ Berater in der Struktur des kündigenden Certified Sponsors rücken liniengemäß zum nächsten Cert. Sponsor auf.


14.0. Überschuß auf dem UNIQ Barter Konto des ausscheidenden Beraters

Ein durch die Geschäftstätigkeit erwirtschaftetes Guthaben auf dem UNIQ Barter Konto des ausgeschiedenen UNIQ Beraters kann ausschließlich durch Einkäufe Waren und Dienstleistungen im UNIQ Network aufgebraucht werden. Eine Barauszahlung des vorhanden Barterguthabens kann in keinem Fall begehrt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass über das Vermögen des ausgeschiedenen UNIQ Beraters ein Ausgleich- oder Konkursverfahren eröffnet wurde.


15.0. Verzugsschaden

Bei Zahlungsverzug ist der säumige Vertragspartner verpflichtet, zu Abdeckung von Mehrkosten für Porto und Bearbeitungsspesen fur jede Mahnung einen Pauschalbetrag in Höhe von € 10.- zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden jeweils zuerst auf die älteste Schuld angerechnet.


16.0. Rechtsbeziehung / Haftungsausschluß

Der UNIQ Berater ist als selbständiger Berater im UNIQ Network tätig und haftet somit für die  ihm obliegende Beratungsleistung. Er haftet explizit nicht für sämtliche Leistungen und Lieferungen der von ihm betreuten UNIQ Client´s, selbst wen der UNIQ Berater von seinem betreuten Client beauftragt wurde, ein bestimmtes Einkaufs- oder Verkaufsresultat zu erzielen. UNIQ Network und der UNIQ Berater sind in einer konkludenten Handlung für den Client als Vermittler tätig und daher von jeglicher Haftung für Lieferungen und Leistungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.


17.0. Gerichtstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der jeweils zuständigen Ländergesellschaft von UNIQ Network AG, also für Austria: die UNIQ Network Vermittlungs- & Dienstleistungsges.m.b.H. mit Sitz in 6840 Götzis. Dies ist unabhängig vom Sitz des UNIQ Beraters vereinbart. Es ist mit diesen AGB das jeweils gültige Recht jenes Landes anzuwenden, wo der Sitz der Ländergesellschaft ist. Darüber hinaus gilt das adäquate EU Recht.


18.0 Rechtswirksamkeit

Mündliche Nebenabreden zu dieser Verenbarung bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Buchungsrahmen und Vertragsänderungen können ausschließlich mit der Geschäftsführung der zuständigen Ländergesellschaft von UNIQ Network AG  rechtsverbindlich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung rechtsunwirksam, nichtig oder undruchführbar sein, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, welche vollinhaltlich in Geltung bleiben und ausdrücklich anerkannt werden.




#1.10.2008#